AmtsschimmelMontag, 3. März 2008Trackbacks
Trackback-URL für diesen Eintrag
Keine Trackbacks
Kommentare
Ansicht der Kommentare:
(Linear | Verschachtelt)
Hm, die Beantragung eines Führungzeugnisses mit Belegart "O" sollte so problematisch gar nicht sein können, sofern man angeben kann, welche Behörde es erhalten soll? kopfkratz
Das ist auch nicht schwer, eigentlich.
Nur wenn die lokale Behörde (Zweitwohnsitz) einen zu der am Erstwohnsitz schickt, die einem dann wiederum mitteilt, die erstere solle sich nicht so anstellen und die erstere dann erst bei der zweiteren Anrufen muss, ob das so geht, dann wird es ein wenig skurril. Kommentar schreiben
|
SucheLinks des ArtikelsVerwaltung des BlogsKategorienPowered by |